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Neuigkeiten

Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Betriebssicherheitsverordnung


In der jüngeren Vergangenheit sind leider wieder vermehrt Artikel zu Schadenereignissen aufgrund von Explosion in der Tagespresse erschienen. Wir möchten daher an dieser Stelle auf einige wichtige Aspekte zum Explosionsschutz in Gewerbe- und Industrie-betrieben hinweisen. Nähere Informationen finden Sie > hier.

Wichtig für Gewerbe und Industrie: Kältemittel R-22 wird verboten


Wegen seiner ozonschädlichen Wirkung werden das Kältemittel R-22 und Gemische, die es enthalten, bis 2015 aus dem Verkehr gezogen. Ab dem 1. Januar 2010 darf kein neu produziertes R-22 mehr verwendet werden, die Nutzung von recyceltem R-22 ist noch bis 2015 erlaubt. Außerdem dürfen Kälteanlagen nur von sachkundigem Personal gewartet werden und es muss ein Logbuch über nachgefüllte Kältemittel und jährliche Dichtheitsprüfungen geführt werden.
In Neuanlagen sind R-22 und R-22-Gemische bereits seit dem Jahr 2000 verboten. Anlagenbetreiber, deren Kälte- oder Klimaanlagen in gutem Zustand sind, müssen diese also spätestens ab 2015 auf ein anderes Kältemittel umstellen. Gesetzliche Grundlagen sind die EG-Verordnung 2037/2000, die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung und die Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung.

Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen bzw. Rechengrößen 2010


Die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010 wurden am 7.10.09 vom Bundeskabinett beschlossen, müsen aber noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Ab Januar 2010 gelten demnach folgende Werte:

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Rechtskreis West monatlich 5.500 €, jährlich 66.000 €
Rechtskreis Ost monatlich 4.650 €, jährlich 55.800 €

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung:
bundeseinheitlich monatlich 3.750 €, jährlich 45.000 €

Bezugsgröße Sozialversicherung nach § 18 SGB IV:
Rechtskreis West monatlich 2.555 €, jährlich 30.660 €
Rechtskreis Ost monatlich 2.170 €, jährlich 26.040 €

Recht auf Entgeltumwandlung :
bundeseinheitlich bis jährlich 2.640 €

Aktuelle Rechtsprechung zum Thema "Ersatz von Mietwagenkosten"

Nahezu jeder Eigentümer eines KFZ hat es schon einmal erlebt: zunächst wird man unverschuldet in einen Unfall verwickelt und dann gibt es auch noch Probleme mit der Abrechnung der Mietwagenkosten.

Der Bundesgerichtshof hat hier mit seinem Urteil vom 25.3.2009 für mehr Klarheit gesorgt und festgestellt: bietet der Mietwagenunternehmer dem Unfallgeschädigten einen ggü. dem Normaltarif oftmals teureren „Unfallfahrzeugersatztarif“ an und besteht somit die Gefahr einer nur teilweisen Erstattung der Mietwagenkosten durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers, so muss der Mietwagenunternehmer den Mieter darüber aufklären.

Für weitergehende Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Land unter - nützliche Informationen rund um das Thema Überschwemmung


Man muß nicht in der Nähe eines Gewässers wohnen, um nasse Füße zu risikieren. Manchmal reicht schon ein heftiges Sommergewitter, um erst die Kanalisation und dann den heimischen Keller zu fluten.

Wertvolle Informationen über sinnvolle Vorbeugung, Möglichkeiten der Ver- bzw. Absicherung sowie Tipps zum Verhalten im Schadenfall finden Sie > hier.

Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gern zur Verfügung.

Zu Hause sicher leben - neue Broschüre rund um häusliche Unfallgefahren

Pro Jahr passieren in Deutschland ca. 2,7 Mio. Haushaltsunfälle. Der Grund: die in einem Haushalt lauernden Gefahren sind äußerst vielfältig und gleichzeitg oftmals sehr schwer als Gefahren zu erkennen.

Wertvolle Tipps zur Gefahrenerkennung und -vermeidung bietet nun eine neue kostenlose Broschüre. Herausgeber sind der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH). Weitere Details finden Sie > hier. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gern zur Verfügung.

Stürmische Zeiten - Schäden vorbeugen und richtig versichern. Wichtige Tipps der deutschen Versicherer zu Schadenverhütung / Absicherung vom Elementarschäden


Welche Schäden ein einziger Sturm anrichten kann, hat "Kyrill" im Januar des Jahres 2007 gezeigt. Für über 2,3 Millionen Schäden zahlten die deutschen Versicherer rund 2,4 Milliarden Euro an ihre Kunden aus.

Gerade im Winterhalbjahr kommt es in Deutschland immer wieder zu Stürmen und Unwettern mit immensen Schäden. Eine adäquate Haus- und Wohngebäudeversicherung, ggf. erweitert um die Abdeckung auch von Elementarschäden, ist daher unverzichtbar.

Umfassende Informationen zu diesem Thema finden sie > hier. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gern zur Verfügung.

Rauchmelder - viel Sicherheit für wenig Geld


Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch einen Wohnungsbrand. Viele dieser Opfer hätten durch die Installation eines Rauchmelders vermieden werden können.

Daher sind Rauchmelder in mittlerweile 7 Bundesländern in Privathaushalten vorgeschrieben. Schützen auch Sie Ihr Haus und Ihre Familie durch die Installation eines Rauchmelders.

Weitere Details finden Sie > hier. Die Veröffentlichung des Artikels erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), Hamburg. Haben Sie darüber hinaus Fragen zu dem Thema, so sprechen Sie uns bitte an.

KFZ-Zulassung ab September 2008: Einführung der elektronischen Versicherungs-bestätigung / Wegfall der Doppelkarte


Wer die Kfz-Versicherung wechselt, bekommt keine schriftliche Versicherungsbestätigung mehr. Den notwendigen Nachweis, dass ein zugelassenes Auto weiterhin versichert ist, erledigt der Versicherer für den Autohalter. Der Halter muss hierfür nicht persönlich bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Früher hat das Versicherungsunternehmen oder der Mitarbeiter im Außendienst dazu eine Versicherungsbestätigungskarte, die sogenannte „Doppelkarte“ an die Zulassungsbehörde gesandt. Auch dieses Prozedere entfällt.

Seit dem 1. September 2008 kann der Versicherungsnachweis nur noch elektronisch erbracht werden. Die sogenannte Doppelkarte hat ausgedient. Bei einem Versicherer-wechsel übermittelt die EDV des Versicherers nun einen Datensatz mit den Versicherungs-daten – via GDV Dienst-leistungs-GmbH und Kraftfahrt-Bundesamt – direkt an die Zulassungsbehörde. Dort wird der Datensatz verarbeitet und der neue Versicherer in die Fahrzeugakte eingetragen. Der Fahrzeughalter kommt mit diesem Übermittlungsvorgang nicht in Berührung.

Etwas anders als beim Versichererwechsel verhält es sich bei einer Neuzulassung eines Fahrzeugs. Hier bekommt der Kunde von seinem Versicherer eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte VB-Nummer. Gleichzeitig stellt der Versicherer für seinen Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Der Zulassungsstellenmitarbeiter überprüft dann mithilfe der VB-Nummer online, ob hier für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. In einem vollständig elektronischen Verfahren werden anschließend die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht.

Weitere Informationen zum Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung finden Sie im Internet unter > www.gdv-dl.de. Haben Sie Fragen zu diesem Thema, so sprechen Sie uns bitte an.

Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist zum 1.1.2008 in Kraft getreten. Hauptziel: mehr Verbraucherschutz


Am 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Nach fast 100 Jahren wurde der bestehende Gesetzestext umfassend reformiert.

Das Ziel der Reform: mehr Verbraucherschutz, ein besserer Ausgleich der Interessen von Versicherer und Kunde sowie eine grundlegende Modernisierung der Lebensversicherung.

Das Gesetz gilt für alle Versicherungsverträge mit Beginn ab dem 01.01.2008. Für bereits bestehende Verträge gilt es ab dem 01.01.2009.

In diesem Zusammenhang informieren die Versicherer z.T. recht umfänglich per Post über die hieraus resultierenden vertraglichen Veränderungen.

Eine Übersicht über die wichtigsten Veränderungen finden Sie > hier.

Bei Rückfragen zu diesem Thema sprechen Sie uns bitte an.

Alle hier veröffentlichten Informationen wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Die Veröffentlichung erfolgt gleichwohl ohne Gewähr.

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